Coverbild: "Aufstieg der AfD" Migration, Gewalt, PKS

Der Aufstieg der AfD: Migration und Sicherheit II

 

Trotz aller Skandale gewinnt die AfD seit ihrer Gründung langsam, aber stetig Mitglieder. Passend dazu steigt der Einfluss rechter und rechtsradikaler Strömungen in der Bevölkerung. Welche Gründe gibt es dafür? Was für Methoden werden genutzt, um Wähler zu manipulieren? Welche Rolle spielen die Medien? Und was könnten Lösungsansätze sein? Hier veröffentliche ich in loser Folge eine Essaysammlung rund um die Themen AfD und Faschismus sowie Migration und Integration.

Hier findet ihr die anderen Teile:

Einleitung

Harter Hund – harte Hand

Strukturschwäche und Segregation

Migration und Integration I

Migration und Integration II

Parteiprogramm und Protestwahl

Migration und Sicherheit I

 

Migration und Sicherheit: PKS – die Fakten hinter der Statistik

Wenn über Sicherheit geredet wird, wird meistens die PKS angeführt – die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird seit 70 Jahren jährlich erstellt und umfasst Daten zu Straftaten wie Art der Straftat, Tatumstände und Verdächtige. Und sie ist das am meisten zitierte Dokument, wenn es um die Frage nach der Kriminalität von Migranten geht. Denn den veröffentlichten Zahlen nach sind Migranten (konkret: Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft) im Durchschnitt häufiger kriminell als Deutsche – zumindest scheinbar. Warum und wie diese Zahlen zwar gleichzeitig richtig und trotzdem auf mehreren Ebenen verzerrt sind, erläutere ich im Folgenden.

Dabei beginnt der Irrtum oft schon dabei, was eigentlich erfasst wird: Die PKS umfasst Tatverdächtige – nicht Täter. Die Statistik wird erstellt, wenn die Daten der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Erst dann wird entschieden, ob die Datenlage überhaupt für eine Anklage reicht, geschweige denn, ob vor Gericht eine Schuld erwiesen wird. Darauf, warum das potenziell vor allem zulasten von Migranten geht, gehe ich weiter unten ein.

 

Verzerrung durch Ermittlung

 Wenn Delikte in der PKS auftauchen, müssen sie zuvor polizeilich erfasst worden sein. Dabei unterscheidet sich die Zahl der erfassten (Hellfeld) und tatsächlichen (Dunkelfeld) Straftaten je nach Rechtsgebiet enorm. So werden Ladendiebstähle und Sexualdelikte relativ selten angezeigt, während Tötungsdelikte fast nie unentdeckt bleiben – unter anderem, weil es sich um Offizialdelikte handelt, die Polizei also eine Ermittlungspflicht hat. Taten können auf zwei Wegen ins Blickfeld der Polizei geraten: Durch Anzeige eines Bürgers, beispielsweise eines Betroffenen oder Zeugen. Oder durch eigene Ermittlung, auf Basis von Verdachtsmomenten oder Kontrollen. Kommen wir zunächst zu den Kontrollen:

Entscheidend dabei ist die Frage, wer eigentlich kontrolliert wird. In einer optimalen Welt würden alle Menschen gleich häufig kontrolliert. Erfahrungsberichten und Befragungen zufolge werden Menschen mit optisch erkennbarem Migrationshintergrund allerdings wesentlich häufiger kontrolliert als andere. Das bestreitet nicht einmal die Polizei selbst allzu ernsthaft. Wer allerdings häufiger kontrolliert wird, wird automatisch auch häufiger bei kriminellen Handlungen erwischt.

Um das zu verdeutlichen, stellen wir uns einen Park mit 200 Personen vor. 100 von ihnen haben sichtbaren Migrationshintergrund – zehn von ihnen sind Dealer. 100 von ihnen haben keinen optisch deutbaren Migrationshintergrund – unter ihnen sind ebenfalls 10 Dealer. Der Polizei ist ein Drogenproblem im Park bekannt, daher kontrolliert sie regelmäßig. Es werden allerdings nur zehn Personen ohne sichtbaren Migrationshintergrund und zwanzig mit diesem Hintergrund kontrolliert. In der Statistik tauchen nun dreißig kontrollierte Personen auf, durchschnittlich drei von ihnen werden als Dealer identifiziert: Einer ohne und zwei mit Migrationshintergrund.

Obwohl die tatsächlichen kriminellen Handlungen in diesem Beispiel also gleich häufig verteilt sind, wäre die Gruppe der Dealer, die als „Ausländerkriminalität“ Eingang in die Statistik findet, doppelt so hoch wie die, die das nicht tut. Tatsächlich ist das Beispiel nicht aus der Luft gegriffen: Studien zeigen, dass nicht deutsch wahrgenommene Personen etwa doppelt so oft kontrolliert werden wie deutsch wahrgenommene. Besondere Schwerpunkte liegen bei Afroeuropäern und als Muslime wahrgenommenen Personen.

Das aber führt auch bei der Polizei zu einer unabsichtlich verzerrten Wahrnehmung und zum sogenannten „racial profiling“ – das gesetzlich verboten ist: Da vermeintlich besonders viele Menschen mit Migrationshintergrund als Kriminelle entlarvt werden, werden diese nun noch häufiger kontrolliert – und noch mehr Delinquenten gefunden. Wird die Ungleichbehandlung thematisiert, rechtfertigen sich Beamten, zumeist nicht im Klaren über die statistische Schieflage, damit, dass eben in dieser „Gruppe“ mehr Kriminelle zu finden seien – was wiederum Ergebnis der ungleichen Kontrollen ist. Besonders gravierend daran ist, dass von racial profiling Betroffene nicht nur oft Scham und Unsicherheit verspüren, auch das Vertrauen in Polizei und Staat sinkt. Im schlimmsten Fall werden Straftaten nicht mehr angezeigt, aus dem (nicht immer unberechtigten) Gefühl heraus, keine Hilfe zu erhalten.

 

Verzerrung durch Anzeige

 Einen weiteren wichtigen Umstand bildet die Frage, wer angezeigt wird – denn die meisten Delikte werden nicht durch Kontrollen der Polizei, sondern durch Anzeigen von Bürgern offenbar. Instinktiv würden viele von uns sagen: „Wenn ich Opfer von Kriminalität werde, würde ich jeden und immer den Richtigen anzeigen“. Das Problem ist, dass der „Richtige“ nicht unbedingt einfach zu identifizieren ist, denn Kriminelle stellen sich selten persönlich vor.

Jeder einen Satz wie „Das hätte ich dem gar nicht zugetraut“ – beispielsweise, wenn der nette Nachbar Frau und Kinder erschießt. Bei der Frage, wer der Polizei als Tatverdächtiger präsentiert wird, spielt dieses „Zutrauen“ eine entscheidende Rolle. Denn wenn es wenig Anhaltspunkte gibt, überdenkt das Opfer oft, wem eine solche Tat denn zuzutrauen sei. Dabei spielen Vorurteile und Fehlinformationen über Migration eine entscheidende Rolle. Und sofern der Tatverdacht ausreichend ist, um die Akte bis zur Staatsanwaltschaft zu bringen, wird derjenige in die PKS eingehen – selbst wenn sich vor Gericht seine Unschuld herausstellt.

Aber auch das „immer anzeigen“ ist gesellschaftlichen Einschränkungen unterworfen. In der Realität entscheiden soziale Beziehungen und Herkunft oftmals darüber, ob es überhaupt zur Anzeige kommt. Bei Tötungsdelikten ist diese Frage weniger gegeben, ebenso bei anderen schweren Verbrechen, bei denen ohnehin von staatlicher Seite aus ermittelt wird. Aber wenn der kleine blonde Bub von den Müllers im Supermarkt Kaugummi klaut – ein Dummer-Junge-Streich. Da redet man doch erst mal mit den Eltern, nicht? Heißt der Bub Mohamed und die Kleidung ist weniger schön, weil er aus der Flüchtlingsunterkunft nebenan kommt – die Eltern verstehen einen doch eh nicht, den zeigen wir mal besser an, weiß doch jeder, was aus solchen wird … Nicht?

Wer wird eher angezeigt: Der arabisch aussehende Typ, der der jungen Frau im Club zwischen die Beine gefasst hat? Oder Onkel Friedrich, der beim Familienfest die Nichte begrapscht, aber doch eigentlich nur ein bisschen zu viel getrunken hat? (Schweine sind beide, bevor hier Missverständnisse aufkommen.)

Im Fall von jugendlichen Gewaltdelikten beispielsweise, die insgesamt selten angezeigt werden, wurden Täter in 6,6 Prozent der Fälle angezeigt, wenn sie eine deutsche Herkunft hatten, und in 12 Prozent der Fälle, wenn dem nicht so war – und damit knapp doppelt so häufig!

Fakt ist: Anzeige oder nicht und damit PKS-Eintrag oder nicht hängt beim gleichen Delikt maßgeblich von sozialen Faktoren und Wertungen ab.

 

Verzerrung durch Alter und Geschlecht

Möchte man eine Statistik für einen Vergleich heranziehen – beispielsweise die Frage, ob Menschen mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit krimineller sind -, ist es wichtig, darauf zu achten, ob überhaupt dieselben Menschen verglichen werden. Das ist bei der PKS, beziehungsweise dem Teil, der gerne und häufig polemisch ausgeschlachtet wird, nicht der Fall. Denn ob und wie häufig Menschen kriminell werden, hängt von vielen Umständen ab – beispielsweise Wohnort, sozialen Chancen und Gewalterfahrungen. Die beiden mit Abstand wichtigsten Faktoren sind jedoch Alter und Geschlecht – insbesondere (aber nicht nur) bei Sexual- und Gewaltverbrechen.

Während das durchschnittliche Alter von Menschen mit deutschem Pass bei 45 Jahren liegt, sind es bei in Deutschland wohnhaften Ausländern 38 Jahre. Ein Unterschied zwischen den Geschlechtern ist ebenfalls vorhanden, wenn auch deutlich geringer: 48 Prozent der Menschen ohne und 51 Prozent mit deutschem Pass sind weiblich. Dass mehr jüngere Menschen fliehen, liegt oft an den besseren körperlichen Voraussetzungen. Egal welche Fluchtroute beschritten wurde, alle sind so beschwerlich, dass Menschen bei schlechter Gesundheit oder in höherem Alter sie oftmals nicht bewältigen können oder sogar nicht überleben. Bei Arbeitsmigration ist es die Wirtschaft, die junge Menschen bevorzugt anwirbt.

Am häufigsten zur Kriminalität neigt – und zwar mit leichten Verschiebungen weltweit – die Altersgruppe der 16-25-Jährigen, wobei der Anteil männlicher Täter bei 82 Prozent liegt. Betrachten wir nun also eine Gruppe, in der mehr Männer und mehr Menschen in diesem Alter vorkommen, ist diese allein deshalb häufiger kriminell als eine Gruppe, in der ältere und weibliche Personen häufig sind. Vergleicht man jedoch die gleichen Gruppen – also beispielsweise 1.000 Männer mit und ohne deutschen Pass im gleichen Alter -, finden sich nur noch minimale Unterschiede in der Häufigkeit krimineller Handlungen.

 

Verzerrung durch Auslandsaufenthalt

 Deutsche reisen gerne, sogar sehr gerne: 2024 wurden 52,6 Millionen Urlaubsreisen ins Ausland mit einer Länge von fünf oder mehr Tagen und 25,3 Millionen Auslandsreisen mit einer Länge von zwei bis vier Tagen registriert. Hinzu kommen Geschäftsreisen. Doch welchen Zusammenhang hat das mit der PKS? Konkret bedeutet es, dass Deutsche viel Zeit im Ausland verbringen – und dort bisweilen Verbrechen begehen. Denn auch wenn es traurig sein mag, Urlaub ist nicht für jeden eine friedliche Zeit. Die Spanne reicht von kleinen Vergehen wie Verkehrssünden über Diebstähle und Schlägereien bis hin zu Kindesmissbrauch und Mord. Handelt es sich bei dem oder den Geschädigten um im jeweiligen Land heimische Staatsangehörige oder wird die Tat vollständig im Ausland begangen (beispielsweise bei Drogenvergehen), gilt in den meisten Fällen auch das Gastland als Gerichtsstand. Das jedoch heißt, dass eine von einem Deutschen im Ausland begangene und verhandelte Tat keinen Eingang in die PKS findet.

Umgekehrt besteht ebenfalls eine starke Verzerrung: Unter „Ausländerkriminalität“ fasst die PKS alle Straftaten auf deutschem Staatsgebiet, die von einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen werden. Das trifft also nicht nur auf Migranten oder gar Flüchtlinge zu, sondern auch auf Grenzpendler, Geschäftsreisende oder Touristen. 2023 wurden mehr als 200.000 Grenzpendler und mehr als 85 Millionen Übernachtungen aus dem Ausland aus geschäftlichen oder Freizeitgründen verzeichnet. Da anzunehmen ist, dass nicht nur deutsche Urlauber im Ausland gelegentlich kriminell werden, sondern auch umgekehrt, dürfte es sich um einen nennenswerten Anteil der „Ausländerkriminalität“ handeln. In vielen Medien und der Wahrnehmung der meisten Menschen handelt es sich bei „Ausländerkriminalität“ jedoch ausschließlich um Verbrechen durch Migranten oder Flüchtlinge.

Beide Tatumstände zusammen verschieben das Gleichgewicht zulasten von Migranten ohne Staatsbürgerschaft, da Straftaten von Deutschen im Ausland nicht als deutsche Kriminalität sichtbar werden, Straftaten von Ausländern, die gar nicht hier wohnen, jedoch schon.

 

Verzerrung durch Aufenthaltsgesetz

Von Interesse ist zudem, dass Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein Delikt begehen können, das Deutschen nicht einmal möglich ist: Das Aufenthaltsvergehen. Denn zumeist ist Migranten eine bestimmte Region, beispielsweise eine Stadt oder ein Bundesland zugeordnet, die sie nur mit Genehmigung oder gar nicht verlassen dürfen. Umgekehrt ist es ein Vergehen, sich nach einem Abschiebungsbescheid noch im Land zu befinden.

Wer allerdings verfolgt hat, wer und in welche Länder – auch solche, in denen Betroffenen Mord, Folter oder Vergewaltigung droht – abgeschoben wird, wird nachvollziehen können, dass einige zu fliehen und ihr Leben zu retten versuchen. Damit machen sie sich allerdings bereits strafbar. Auch, wer Freunde oder Familie außerhalb der ihm zugeteilten Region besucht, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, begeht ein Aufenthaltsvergehen. Keines dieser „Delikte“ schädigt irgendeinen Menschen oder sein Eigentum, trotzdem finden sie sich in der PKS als Ausländerkriminalität wieder.

 

Weitere Probleme mit der PKS thematisiert das Portal Übermedien umfangreich hier:

https://uebermedien.de/93981/haltet-den-auslaender/

 

Ausgewählte Quellen:

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/kriminalitaet-falsche-berechnungen-100.html

https://www.drv.de/themen/reisen-in-zahlen/destinationen.html

https://iab-forum.de/immer-mehr-menschen-pendeln-aus-osteuropa-nach-deutschland/

https://www.mtrlegal.com/wiki/auslandsdelikte/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/auslaendische-bevoelkerung-altersgruppen.html

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kriminalitaet-migration-100.html

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelle-faelle/DE/Ethnie_Rassismus/Ethnie_Racial_Profiling_Bahn.html

https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antisemitismus/rassismus-in-deutschland/rassismus-in-der-polizei-und-racial-profiling/

https://mediendienst-integration.de/kriminalitaet/auslaenderkriminalitaet/werden-auslaender-oefter-angezeigt-als-deutsche/

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kriminalitaet-migration-100.html