Vergleich betrunken Fahren und Corona-Impfung

Der Klopp-Vergleich: Ist betrunken zu fahren verantwortungslos?

 

Die allererste Frage muss natürlich lauten: Geht mich das überhaupt etwas an? Ist es mein … ähm, Bier, wenn Ursula gerne Samstagnacht mit ihrem SUV betrunken von der Cocktailbar heimfahren möchte? Immerhin kenne ich niemanden, der aufgrund einer Trunkenheitsfahrt getötet oder schwer verletzt wurde. Schlimmer noch, ich fahre nicht einmal Auto!

 

Aber natürlich ergeben sich noch viel mehr Probleme. Ist es nicht ein zu großer Eingriff in Ursulas Freiheitsrechte, wenn der Staat bestimmt, ab welcher Promillegrenze sie fahren darf und wann nicht? Sollte das nicht jeder Einzelne nach seinem individuellen Gefühl frei entscheiden? Immerhin wirkt sich Alkohol nicht bei jedem Menschen gleich aus und manch einer kann auch bei 1,5 Promille noch sehr sicher angeben, sich gänzlich nüchtern zu fühlen. Mit einem allgemeinen Fahrverbot werden diese Unterschiede gar nicht abgebildet. Und was ist eigentlich mit Alkoholikern? Werden diese dann de facto durch die Gesellschaft vollständig von der Möglichkeit des Autofahrens ausgeschlossen? Obwohl Mobilität ein Grundrecht ist? Man darf hier nicht vergessen: Lediglich 7,5 Prozent aller Verkehrstoten sind ohne Zweifel auf Alkoholfahrten zurückzuführen!

 

Ganz im Allgemeinen darf auch angemerkt sein, dass die allermeisten Alkoholunfälle lediglich den Suffkopp selbst und sein Auto schädigen oder töten. Nun, vielleicht noch etwaige Beifahrer, aber man muss doch zugeben, dass die schließlich nicht gezwungen waren, einzusteigen. Zugegebenermaßen kommt es leider gelegentlich trotzdem vor, dass jemand Unbeteiligtes dran glauben muss. Vielleicht hat Ursula ausgerechnet in dieser Nacht Oma Ilse überrollt. Es gilt jedoch, nicht pauschal zu urteilen – zuvor sollten einige Punkte bedacht werden:

 

  • Alte Ladys wie Oma Ilse sind nahezu niemals um diese Uhrzeit im Straßenverkehr anzutreffen, statistisch war der Unfall also unwahrscheinlich und für Ursula nicht erwartbar.
  • Oma Ilse war 90 und wäre daher ohnehin bald gestorben. Statistisch gesehen wäre sie sogar schon tot. Außerdem hatte sie es am Herzen und hätte am selben Abend nach Hause gehen und dort im Bett sterben können – der Unfall hat das Unvermeidliche sicherlich nur um wenige Tage beschleunigt. Zumal nicht einmal gesichert ist, ob sie aufgrund der aufgetretenen Knochenbrüche und des Schocks nicht einen Herzinfarkt erlitt. Höchstwahrscheinlich ist sie nicht an, sondern lediglich mit dem Unfall gestorben. Keinesfalls lässt es sich damit vergleichen, wenn Ursula einen nützlichen, jungen Mann totgefahren hätte, der noch lange zu leben gehabt hätte.
  • Im Allgemeinen sind auf dieser Strecke und zu dieser Zeit fast nur andere betrunkene Fahrer und Fußgänger unterwegs, diese sind also selbst verantwortlich. Falls doch nüchterne Personen dazwischen sein sollten, verfügen diese nachgewiesenermaßen über eine schnellere Reaktionsfähigkeit und erleiden daher oftmals viel geringere Schäden.
  • Auch nüchterne Fahrer verursachen Unfälle. Man darf nicht vergessen, dass sogar die meisten Unfallfahrer keinen Alkohol getrunken hatten.
  • Ursulas Wirt kann bezeugen, dass Ursula bereits seit vielen Jahren wöchentlich betrunken nach Hause fährt, ohne einen anderen Menschen geschädigt zu haben.
  • Herr Beckstein, immerhin ehemaliger bayerischer Innenminister, bescheinigte, auch nach zwei Maß noch fahrtüchtig zu sein. Und Herr Wiesheu konnte, nachdem er einen Mann unter Alkoholeinfluss totgefahren hat, immerhin noch Minister für Verkehr werden. So gravierend ist dieses Problem also eindeutig nicht. Allerdings werden von der indoktrinierten Presse immer nur die Unfallchirugen mit der Mainstreammeinung zu diesem Thema gehört. Seit Jahrzehnten ist keine andere Ansicht zu Alkohol am Steuer zu vernehmen – ein deutliches Zeichen für eine Gleichschaltung der Medien.
  • Auch Ursulas Kfz-Schrauber musste einmal wegen Trunkenheit den Führerschein abgeben und der hat doch nun wirklich Ahnung von Autos. Ursula konnte daher unmöglich wissen, dass ein Unbeteiligter zu Schaden kommen könnte.

 

Fasst man all diese Punkte zusammen, wird schnell klar, dass ein allgemeines Nüchternheitsgebot ein übertriebener Eingriff in die Grundrechte ist. Stattdessen sollte jeder individuell entscheiden, ob er unter Alkoholeinfluss fährt oder nicht. Wenn wir versuchen jedem Sicherheitsrisiko im Autoverkehr mit Ampeln, Gurt- und Helmpflichten sowie Verkehrsregeln zu begegnen, leben wir bald in einer Diktatur der Angst. Ebenso unangemessen ist es, ständig die Solidaritätskeule zu schwenken – immerhin schaden betrunkene Fahrer in erster Linie sich selbst. Das wird ja wohl noch erlaubt sein dürfen.